Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Merit Agency (im Folgenden: Merit Agency) als Vermittler und Auftraggeber (natürliche oder juristische Person). Mit Abschluss des Vermittlungsvertrages bestätigt der Auftraggeber, dass er mit den Geschäftsbedingungen der Merit Agency vertraut ist und mit diesen einverstanden ist.

Auftraggeber

Der Auftraggeber ist eine juristische oder natürliche Person, die Unterzeichner der Vermittlungsvereinbarung oder des Vermittlungsauftrags ist. Der Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen ist auch eine juristische Person, an der eine natürliche Person beteiligt ist, die als Unterzeichner des Vermittlungsvertrags oder der Vermittlungsanordnung einen Anteil am Eigentum hat oder die Befugnis hat, die juristische Person zu vertreten, auch wenn die natürliche Person die Vermittlungsvereinbarung oder den Vermittlungsauftrag in ihrem Namen und auf Ihre Rechnung unterzeichnet. Eine natürliche Person haftet als Unterzeichner der Vermittlungsvereinbarung oder des Vermittlungsauftrags gesamtschuldnerisch mit der juristischen Person, in deren Namen der Vermittlungsvertrag oder der Vermittlungsauftrag unterzeichnet wurde.

Angebot

Das Angebot der Merit Agency beinhaltet schriftlich oder mündlich eingegangene Informationen.

Agency Merit behält sich die Möglichkeit von Fehlern/Verwechslungen in der Beschreibung und dem Preis der Immobilie vor, die aufgrund falsch angegebener Daten oder Änderungen der Verkaufsbedingungen, die nicht schriftlich übermittelt wurden, entstehen können, sowie die Möglichkeit, dass die beworbene Immobilie dies bereits getan hat verkauft (oder vermietet) wurde oder der Eigentümer den Verkauf (oder die Vermietung/Verpachtung) aufgegeben hat.

Die Angebote und Bekanntmachungen der Merit Agency sind vom Empfänger (Auftraggeber) als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur an Dritte weitergegeben werden.

Verpflichtungen der Agency Merit

  • einen Vertrag oder eine Vermittlung mit dem Auftraggeber in schriftlicher Form abschließen (standardmäßig oder exklusiv, sog. Exklusiv);
  • zu versuchen, eine dritte Person zu finden und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen, die mit ihm über den Abschluss eines Kaufvertrags (Tauschvertrags o.ä.), der Miete oder Verpachtung von Immobilien verhandelt.
  • eine Person im Sinne dieser Bedingungen ist der Eigentümer der Immobilie, der Anwalt des Eigentümers oder Familienangehörige des Immobilieneigentümers, Käufers, Pächters oder Pächters, Makler oder Familienangehöriger des Käufers, Pächters oder Pächters.
  • der Vermittler ist verpflichtet, unter Einbeziehung eines guten Kaufmanns nach einer Möglichkeit zum Vertragsabschluss zu suchen und den Auftraggeber mit einem am Vertragsabschluss interessierten Dritten zu verbinden. Der Vermittler verpflichtet sich, bei den Verhandlungen zu vermitteln und sich um den Vertragsabschluss zu bemühen.
  • den Kunden über den durchschnittlichen Marktpreis einer ähnlichen Immobilie informieren;
  • den Auftraggeber vor rechtlichen und physischen Mängeln der Immobilie warnen;
  • Prüfung der Dokumente, die das Eigentum oder ein anderes Recht an der betreffenden Immobilie belegen und Warnung des Auftraggeber vor offensichtlichen Mängeln und möglichen Risiken aufgrund des ungeordneten Zustands der Immobilie im Grundbuch;
  • die notwendigen Maßnahmen zur Präsentation der Immobilie auf dem Markt durchführen und die Immobilie in der von der Agentur festgelegten Weise bewerben;
  • persönliche Präsentation der Immobilie;
  • die personenbezogenen Daten des Kunden aufzubewahren und auf schriftliche Anweisung des Kunden Informationen über die Immobilie, für die er vermittelt, oder im Zusammenhang mit dieser Immobilie oder der Arbeit, für die er vermittelt, als Geschäftsgeheimnis zu bewahren;
  • mit der Mitwirkung und Benachrichtigung des Auftraggebers: Vermittlung bei Verhandlungen und Bemühen um den Abschluss eines Rechtsgeschäfts, Begleitung des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts (Vorvertrag und Vertrag), Begleitung der Übergabe von Immobilien, die Gegenstand eines Rechtsgeschäfts sind und ein Protokoll erstellen
  • handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um Grundstücke, Überprüfiung der Zweckbestimmung des betreffenden Grundstücks gemäß den für dieses Grundstück geltenden Raumordnungsvorschriften und Mitteilung an den Interessenten
  • die Organisation des Notars für die Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien
  • einen Antrag auf Eintragung der Eigentumsrechte an der erworbenen Immobilie im Namen des Käufers bei der Grundbuchabteilung des zuständigen Stadtgerichts einreichen
  • Erledigung aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Übertragung der Gemeinkosten (Strom, Wasser, Telefon, Müllabfuhr, Nebenkosten, Wohnungszahlung, Baurücklage usw.) auf den neuen Eigentümer der Immobilie
  • Gemäß der Vereinbarung mit dem Kunden beschafft die Merit Agency für den Kunden eine Projektdokumentation zur Einholung einer Standort- und Baugenehmigung, die derselben sind in der Höhe des Vermittlungsentgelts nicht enthalten
  • Unter diesen Voraussetzungen hat die Merit Agency den Kunden mit einem Dritten (natürlicher oder juristischer Person) in Kontakt gebracht, wenn es dem Kunden ermöglicht wurde, mit einem Dritten in Kontakt zu treten, mit dem er über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts verhandelt hat, insbesondere wenn:
  • den Kunden oder eine dritte Person direkt mit der Besichtigung der betreffenden Immobilie beauftragt hat
  • ein Treffen zwischen dem Auftraggeber und der anderen Vertragspartei zur Verhandlung über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts organisiert
  • dem Auftraggeber den Namen, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse einer anderen zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts befugten Person oder den genauen Standort der angefragten Immobilie mitgeteilt hat.

Verpflichtungen des Auftraggebers

  • eine Vermittlungsvereinbarung mit Merit Agency in schriftlicher Form, als Standardvereinbarung oder als Exklusivvereinbarung (sog. Exklusivvereinbarung) abschließen.
  • Informieren Sie die Merit Agency über alle Umstände, die für die Vermittlung wichtig sind, machen Sie genaue Angaben über die Immobilie und stellen Sie dem Vermittler gegebenenfalls eine Standort-, Bau- oder Nutzungsgenehmigung für die vertragsgegenständliche Immobilie zur Verfügung; dem Vermittler Nachweise über die Erfüllung der Pflichten des Dritten vorlegen
  • Stellen Sie dem Vermittler Dokumente zur Verfügung, die sein Eigentum an der Immobilie oder ein anderes Recht an der Immobilie, die Gegenstand des Vertrags ist, belegen, und informieren Sie den Vermittler über alle eingetragenen und nicht eingetragenen Belastungen, die auf der Immobilie bestehen. Wenn es sich bei dem Auftraggeber um eine juristische Person handelt, legen Sie dem Vermittler den Nachweis vor, dass die natürliche Person, die den Auftrag unterzeichnet hat, zur Vertretung der juristischen Person berechtigt ist.
  • Bieten Sie der Merit Agency und einem am Abschluss eines vermittelten Vertrags interessierten Dritten eine Besichtigung der Immobilie in Anwesenheit/Begleitung der Mitarbeiter der Merit Agency an
  • Informieren Sie die Merit Agency schriftlich über alle neuen wesentlichen Informationen zur angefragten Immobilie, insbesondere über die Beschreibung, den Eigentumsstatus und den Preis der Immobilie
  • Unmittelbar nach Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts oder bei Abschluss eines Vorvertrages zahlen Sie die Vermittlungsgebühr (Provision) an die Merit Agency, sofern nichts anderes vereinbart wurde
  • Sofern es ausdrücklich vereinbart ist, vergütet Merit Agency die im Rahmen der Vermittlung entstandenen Aufwendungen, die über die üblichen Vermittliungskosten hinausgehen
  • Der Auftraggeber haftet für Schadensersatz, wenn er nicht gutgläubig gehandelt hat, wenn er betrügerisch gehandelt hat, wenn er Informationen zurückgehalten hat, die für die Vermittlungstätigkeit zur Erledigung der rechtlichen Arbeit wesentlich sind und ist der Merit Agency zum Schadensersatz verpflichtet, im Rahmen der Vermittlung anfallenden Kosten, wobei die Kosten nicht höher sein dürfen als die Maklergebühr für den vermittelten Auftrag. Kommt es zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts, bei dem der Vermittler zwischen dem Kunden und einem Dritten vermittelt hat, ist der Kunde bei Ausübung des Anspruchs auf Schadensersatz verpflichtet, dem Vermittler das vereinbarte Vermittlungshonorar zu zahlen.
  • Findet der Auftraggeber auf eigene Faust einen Käufer und schließt einen Kaufvertrag ab, ist er verpflichtet, den Vermittler innerhalb von 7 (sieben) Tagen schriftlich oder mündlich über den Verkauf der vermittelten Immobilie zu informieren.
  • Der Vermittler erwirbt das Recht zur Einziehung des Vermittlungsentgelts im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts, das er zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten vermittelt hat

Das Rechtsgeschäft gilt als abgeschlossen, wenn sich der Auftraggeber und der Dritte über den Vertragsgegenstand und den Preis geeinigt haben, d. h. im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, des Vorvertrags und/oder der Hinterlegung der Anzahlung für das vermittelte Rechtsgeschäft. Ein vermitteltes Rechtsgeschäft im Sinne dieser Geschäftsbedingungen liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber mit einem Dritten, mit dem der Vermittler in Kontakt gebracht wurde, einen Vertrag, Vorvertrag und/oder Hinterlegung einer Anzahlung über eine Immobilie abschließt oder Eigentum eines Dritten oder seiner Familienangehörigen, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Vermittlungsvertrag oder in der Vermittlungsliste aufgeführt sind.

Alle Kosten, die dem Vermittler während der Vermittlung entstehen, sind kumulativ in der Vermittlungsgebühr enthalten und der Vermittler verliert durch die Erhebung der Vermittlungsgebühr das Recht auf Ersatz derselben Kosten.

Dies gilt nicht für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Vermittler im Einvernehmen mit dem Auftraggeber für ihn im Zusammenhang mit der Arbeit, die Gegenstand der Vermittlung ist, weitere Leistungen erbringt, die nicht zur normalen Vermittlungstätigkeit gehören.

Die vereinbarte Vermittlungsgebühr beinhaltet nicht die Kosten für die Zahlung der Gerichtsgebühren für die Registrierung, Vorregistrierung und Eintragung, die Notargebühren für die Beglaubigung von Unterschriften auf Dokumenten, die Zahlung der Gebühren für die Beschaffung von Eigentumsurkunden, Kopien des Katasterplans, der Identifizierung, der Hypothekenübertragung und der Hypothekenentfernung Gebühren, Urkunden und sonstige Unterlagen über das abgeschlossene Rechtsgeschäft.

Der Vermittler trägt auch die Kosten der üblichen Rechtsdienstleistungen für die Ausarbeitung des Vertrags über die von ihm vermittelte Rechtsarbeit, jedoch nur, wenn diese Dienstleistungen von einem Anwalt erbracht wurden, mit dem der Vermittler eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat.

Die Höhe der Maklerprovisionen für die Vermittlung beim Kauf, Verkauf, Tausch, der Vermietung und Vermietung von Immobilien richtet sich nach dem Maklervertrag.

Die Merit Agency kann einen Anspruch auf Erstattung der für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Auslagen abschließen und für bestimmte Auslagen einen Vorschuss verlangen.

Der Auftraggeber ist der Merit Agency auch dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er mit der Person, mit der die Agentur ihn in Kontakt gebracht hat, ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, das sich von dem unterscheidet, für das es vermittelt wurde, und dessen Wert gleichwertig ist, das also den gleichen Zweck erreicht wie das vermittelte Rechtsgeschäft.

Die Agentur Post scriptum hat einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Ehegatte, Lebenspartner, Abkömmling oder Elternteil des Auftraggebers ein vermitteltes Rechtsgeschäft mit der Person abschließt, mit der die Agentur den Auftraggeber in Kontakt gebracht hat.

Der Vermittler hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für die Vermittlung, wenn er als Partei mit dem Auftraggeber einen Vertrag abschließt, der Gegenstand der Vermittlung war oder wenn ein solcher Vertrag mit dem Auftraggeber durch einen Beauftragten geschlossen wird, der für den Vermittler Vermittlungsaufgaben wahrnimmt.

Kaufgebührbetrag

Die Provision der Merit Agency beträgt 3 % des erzielten Kaufpreises der Immobilie.
Die Provision wird dem Käufer in Rechnung gestellt, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird oder wenn Merit Agency einen schriftlichen oder mündlichen Auftrag des Käufers erhalten hat, die Immobilie anzufordern. Merit Agency behält sich das Recht vor, die Höhe des Maklerhonorars zu ändern, die im Maklervertrag genau festgelegt wird.

Sofern die Merit Agency einen exklusiven Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat, wird die Provision entsprechend der vereinbarten und im Vertrag festgelegten Höhe berechnet.

Verkauf

Die Provision der Merit Agency beträgt 3 % des erzielten Kaufpreises der Immobilie. Merit Agency behält sich das Recht vor, die Höhe des Maklerhonorars zu ändern, die im Maklervertrag genau festgelegt wird.

Bei Auftraggebern, mit denen Merit Agency einen exklusiven Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat, wird die Provision entsprechend der vereinbarten und im Vertrag festgelegten Höhe berechnet.

Tausch

Die Provision der Merit Agency beträgt 3 % und wird von jeder Tauschpartei erhoben. Der Prozentsatz errechnet sich aus dem Wert der Immobilie, die die Tauschpartei erworben hat. Merit Agency behält sich das Recht vor, die Höhe des Maklerhonorars zu ändern, die im Maklervertrag genau festgelegt wird.

Mieten

Mit dem Mietvertrag wird dem Mieter der Betrag einer Monatsmiete in Rechnung gestellt.

Merit Agency behält sich das Recht vor, die Höhe des Maklerhonorars zu ändern, die im Maklervertrag genau festgelegt wird.

Kündigung des Vertrags

Wenn sich die Vertragsparteien über die Frist für den Abschluss des Vermittlungsvertrags nicht einigen, wird davon ausgegangen, dass der Immobilienvermittlungsvertrag für einen bestimmten Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen wurde und im Einvernehmen der Parteien mehrmals verlängert werden kann.

Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Vermittlungsvertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, für die er geschlossen wurde, wenn der Vertrag, für den vermittelt wurde, nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen wurde oder durch die Kündigung einer der Vertragsparteien. Der Auftraggeber kann den Vermittlungsauftrag widerrufen, sofern die Aufhebung nicht gegen den Grundsatz der Gewissenhaftigkeit verstößt. In dieser Hinsicht darf das Auftragsstornierungsverfahren nicht mit der Absicht manipuliert werden, dem Vermittler das Recht auf Entschädigung zu entziehen oder wissentlich zu schädigen.

Wenn der Auftraggeber während der Dauer des Vermittlungsauftrags oder nach dessen Widerruf nicht länger als zwei Jahre über den Vermittler ein Rechtsgeschäft mit einer Person abschließt, mit der der Vermittler ihn in Kontakt gebracht hat oder es über einen anderen Vermittler abschließt, der ihn mit einem Dritten in Verbindung gebracht hat, der von einer Person nach dem Vermittler herangezogen wurde, wird davon ausgegangen, dass er gegen sein Gewissen gehandelt hat (im Sinne von Artikel 12 des Gesetzes über Pflichtbeziehungen) und ist verpflichtet, die Vermittlungsprovision in voller Höhe zu zahlen . Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermittler die entstandenen Kosten zu ersetzen die vereinbart wurden.

Schließt der Auftraggeber innerhalb einer Frist, die nicht länger als die Dauer des abgeschlossenen Vermittlungsvertrags ist, nach dessen Beendigung ein Rechtsgeschäft ab, das überwiegend eine Folge der Handlungen des Vermittlers vor der Beendigung des Vermittlungsvertrags ist, ist er dazu verpflichtet die Vermittlungsgebühr vollständig an den Vermittler zahlen.

Verfügbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Merit Agency

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Merit Agency sind in den offiziellen Räumlichkeiten der Merit Agency, Lovretska 14, 21000 Split, auf der Website des Vermittlers merit-property.hr verfügbar.

Allgemeine Bestimmungen und Streitbeilegung

Für die Beziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur aus Vermittlungsverträgen, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vermittlungsvertrag geregelt werden, gelten die Bestimmungen des Immobilienvermittlungsgesetzes und des Pflichtbeziehungsgesetzes.

Für eventuelle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in Split zuständig
Agentur Merit (TOK-ANA d.o.o. für Immobilien und Dienstleistungen), Put Žnjana 14A, 21000 Split, OIB 00924398438, basierend auf der Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung KLASSE: UP/I-330-01/23-01/ 60, UR NO: 517- 08-01-01-01-23-2 ist eine lizenzierte und autorisierte Agentur, die alle Anforderungen für die Durchführung von Immobilienvermittlung erfüllt. Merit Agency ist im Register der Immobilienmakler in der Republik Kroatien eingetragen, das von der kroatischen Handelskammer unter der Registrierungsnummer 52/2023 verwaltet wird.

Die Haupttätigkeit des Unternehmens ist die Vermittlung von

Immobilientransaktionen mit Niederlassungen im Gebiet der Gespanschaft Split-Dalmatien, der Gespanschaft Šibenik-Knin, der Gespanschaft Zadar, der Inseln und bei Bedarf in ganz Kroatien.

Wir beschäftigen ausgebildete Makler mit langjähriger Erfahrung, die alle administrativen und technischen Aufgaben übernehmen und an allen Abschnitten des Immobilienkauf-, Pacht- und Mietprozesses beteiligt sind.

Für folgende Leistungen stehen wir zur Verfügung:

  • Verkauf (Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Geschäftsräume und andere)
  • Miete (Geschäftsräume)
  • Miete (Häuser, Wohnungen und Appartements)
  • Beratung im Immobilienbereich